AGB

Allgemeine Reisebedingungen für die Reiseveranstaltung der Abteilung Umra

des Reiseveranstalters „Takbir“

 

 Sehr geehrter Bruder, sehr geehrte Schwester,
wir sind erfreut euch als Kunden bei uns begrüßen zu dürfen und möchten an dieser Stelle unsere Geschäftsbedingungen als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen mitteilen.


1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung und unseren Hinweisen zu der Reise verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch uns zustande, worüber wir ihn mit der Anmeldebestätigung informieren. Mit der Reisebestätigung   übersenden wir den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Zahlungen an uns abgesichert sind. Durch Erhalt des Sicherungsscheines wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen unseren Insolvenzversicherer begründet.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) vom Kunden angenommen werden kann.

1.4 Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist für jeden minderjährigen Teilnehmer erforderlich, auch wenn dieser über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde.

 

2. Zahlung des Reisepreises
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Rechnung und des Sicherungsscheines ist der komplette Reisepreis innerhalb 5 Werktagen fällig.

2.2 Der Reisepreis wird unbar auf unserer Geschäftskonto überwiesen. Wir bitten bei der Überweisung um Angabe der von uns mitgeteilten Kundennummer sowie des Namens des tatsächlich Reisenden.

2.3 Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen

3.1 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
3.2 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung und aus dem für den Zeitpunkt der Reise geltenden Werbeflyer, bzw. unserer Homepage sowie den dortigen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren.

3.3 Unsere Reiseangebote sind gültig, solange der Vorrat reicht. Sollte wider Erwarten das von uns eingekaufte Kontingent einer bestimmten Reise die Nachfrage nicht vollständig abdecken, so behalten wir uns auf Grundlage der angepriesenen Reise vor, entsprechende Kontingente nachzuordern, die jedoch unter Umständen eine Preisdifferenz beinhalten können. Hierüber unterrichten wir den Kunden selbstverständlich unverzüglich, da es sich dann rechtlich betrachtet um ein neues Reiseangebot unsererseits handelt. Punkt 1.3 findet hierbei seine Anwendung.

3.4 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Takbir nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.5 Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal zwei Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters und der Leistungsträger jederzeit selbständig zu beaufsichtigen.

4. Reiseabsage / Rücktritt des Reiseveranstalters
4.1 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir diese Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.

4.2 Wir werden den Kunden bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung durch Zugang der Rücktrittserklärung unterrichten, in jedem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde kann dafür die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen, von uns angebotenen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Diese Erklärung muss unverzüglich uns gegenüber nach Zugang unserer Rücktrittserklärung abgegeben werden.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Takbir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

5.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

5.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

6. Rücktritt und Umbuchung der Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei uns.

6.2 Im Falle des Rücktritts kann Takbir gem. § 651 Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Speziell bei Umra im Monat Ramadan gelten keine Pauschalen. Pauschal können wir folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %, mindestens jedoch 200,- €
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % 
Ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % 
Ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % 
Ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % 
Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises

Wir behalten uns dennoch vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. Es steht dem Kunden stets frei - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung - nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.

6.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (= Umbuchung), können wir als Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsentschädigung von € 30 erheben. Eine Umbuchung ist grundsätzlich bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn möglich. Eine spätere Änderung ist nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

6.4 Im Falle des Rücktritts sind ggf. bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten etc. vom Kunden zurückzugeben.

 

7. Abweichungen/Ergänzungen „DawaReise“
Aufgrund eines geringeren Teilnehmerkontingents bei zugleich hoher Buchungsnachfrage und bestimmten eingekauften Sonderkonditionen bei der gesondert gekennzeichneten "DawaReise" gelten folgende Ergänzungen bzw. gilt abweichend vom Punkt 6. folgendes:

7.1  Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung und unseren Hinweisen zu der Reise verbindlich an. (vgl. Pkt. 1.1).
7.2 Eine Teilnahme an der DawaReise ist garantiert, wenn der Kunde sich rechtzeitig bis zum Erreichen unseres Kontingents bei Takbir schriftlich angemeldet hast, die Reisebedingungen erfüllt und eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten hast. Es gilt, Angebot solange Vorrat reicht.
7.3 Sollte zum Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung die DawaReise bereits ausgebucht sein, so wird Takbir den Kunden umgehend hierüber informieren. Der aktuelle Status der Buchungsmöglichkeit ist auf der Webseite unter der entsprechenden Rubrik "DawaReise" zu finden. Sollte hier bereits der Status "ausgebucht" lauten, so besteht u.U. auf Nachfrage die Möglichkeit sich auf der Warteliste eintragen zu lassen. 
7.4 Die Gesamtsumme ist innerhalb 5 Werktagen fällig. Sollte das Geld nicht rechtzeitig eingegangen sein, so behält sich Takbir vor, vom Vertrag zurück zu treten, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,-€ zu erheben und einem anderen Interessenten  die Reise anzubieten.
7.5 Nach Zahlung des Reisepreises ist ein Rücktritt von diesem speziellen Reisevertrag nicht möglich. Das bedeutet, dass Takbir kein Geld zurück erstatten kann. Falls Takbir dem Kunden gegenüber doch Kulanz gewährt, so bestehen folgende Prozentsätze als Entschädigung:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 % 
Ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 % 
Ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 % 
Ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 % 
Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Einen Erstattungsanspruch im Sinne der Kulanzregelung hat der Kunde nicht; er bestätigt diese Sonderregelung ausdrücklich, indem er bei seiner Anmeldung die AGB´s von Takbir akzeptiert hat.
7.6 Umbuchung auf einen anderen Reisetermin oder eine Umbuchung auf den Namen eines anderen Reisenden sind bei dieser Reise nicht möglich.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, wenn er angebotene einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen möchte, aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind. Takbir wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den jeweiligen Leistungsträgern bemühen, es sei denn es handelt sich um völlig unerhebliche Teilleistungen oder einer Erstattung stehen amtliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegen.

9. Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Stört ein Reisender trotz entsprechender Abmahnung seitens des Reiseveranstalters nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, so kann Takbir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behält sich Takbir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

9.2 Besonders sei darauf hinzuweisen, dass ebenfalls mit dem Fall einer Abmahnung und evt. nachfolgender Kündigung zu rechnen ist, wenn der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche, Gesetze und Bestimmungen des Gastlandes nicht respektiert und absolut einhält. Als Beispiel seien an dieser Stelle einige Gesetze von Saudi Arabien genannt: Verbot der Einfuhr und des Gebrauches von Drogen jeglicher Art, Einhaltung der definierten Kleidungsvorschriften, Verbot der Belästigung des anderen Geschlechtes, Zweisamkeit mit Nicht-Mahram-Verwandten (Personen, die man heiraten darf), Fahrzeugfahrverbot für Frauen, usw. 

9.3 Mit der Akzeptanz dieser AGB´s erklärt sich zudem der Reiseteilnehmer ausdrücklich einverstanden, dass ein absolutes Rauchverbot auf den Hotelzimmern besteht. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung und einmaliger Abmahnung kann ebenfalls dem Teilnehmer die Weiterführung seiner Reise gekündigt werden.

 

10. Höhere Gewalt
Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurück treten, wenn die Reise Reise wegen bei Zustandekommen des Vertrages nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Im Falle einer Kündigung können wir für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen des Reisevertrages eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, Sie zurückzubefördern, soweit wir dazu gemäß Reisevertrag verpflichtet waren. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im Übrigen tragen Sie sämtliche Mehrkosten.

11. Obliegenheiten des Kunden
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so obliegt es dem Kunden,  auftretende Mängel unverzüglich. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar. Leistet Takbir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.

 

Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel, der die Reise erheblich beeinträchtigt, unverzüglich anzuzeigen; sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Die Anzeige des Mangels muss bei der örtlichen Reiseleitung oder telefonisch, per Fax oder E-Mail bei dem Hauptsitz von Takbir erfolgen.

12. Haftung, Haftungsbeschränkung
12.1 Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir als Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 
12.2 Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Person und Reise beschränkt. 
12.3 Die unter 12.1 und 12.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
12.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet ist, dass erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistung ist. Ungeachtet dessen haften wir für vertragsgemäße Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich waren.

13. Gewährleistungsansprüche

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Takbir am Hauptsitz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Takbir gegenüber anzuzeigen. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährung.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisedokumente, die Vornahme erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten aller einschlägigen Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Jegliche Nachteile, die aus einem Nichtbefolgen dieser Bestimmungen folgen, gehen zu Lasten des Kunden. Takbir haftet nur, wenn und soweit wir schuldhaft und rechtswidrig unzureichend oder fehlerhaft informiert haben. 
14.2 Takbir haftet nicht für Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn wir haben uns schuldhaft rechtswidrig verhalten.

15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, dem Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, das wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die zunächst genannte Gesellschaft, so werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sogenannte „Black List“) ist im Internet unter folgender Site einsehbar: http://air-ban.europa.eu.

16. Mitwirkungspflichten des Reisenden

16.1 Falls der Reisende seine kompletten Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn erhält, muss er uns umgehend benachrichtigen.
16.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
16.3 Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind während der gesamten Reisedauer, speziell beim Ein-, Um- und Aussteigen unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters und der Leistungsträger jederzeit selbständig vom Reisenden zu beaufsichtigen.

17. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Takbir empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit Takbir Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind vom Reisenden zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

18. Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

19. Datenschutz

Die von Takbir erhobenen und von Euch zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung und intern zu Kundenbindungszwecken verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

20. Rechtswahl, Gerichtsstand

20.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
20.2 Gerichtsstand ist Hauptsitz des Reiseveranstalters. im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
20.3 Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

21. Kundeninformation für den Vertragsabschluss
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


Takbir GmbH

Tauentzienstrasse 16
10789 Berlin

Fon +49 (0)30 398 21 31 81
Fax +49 (0)30 398 21 31 82

info[at]takbir.de
www.takbir.de

 

Handelsregister HRB133673 B
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

USt. Identnummer(in Beantragung)
Steuernummer(in Beantragung)

 

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www.takbir.de
 

Berliner Sparkasse
Kontonummer: 660 322 95 69
BLZ: 100 500 00